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Frage
Meine Tochter ist in Partnerschaft, lebt aber noch alleine mit der gemeinsamen Tochter in einer kleinen Wohnung und ist derzeit noch in Karenz. Was muss bzw. kann sie absetzen?
Antwort
Wenn sie Karenz ist, hat sie steuerfreien Bezug von Karenzgeld. Wenn keine steuerpflichtigen Einnahmen da sind, kann man auch nichts absetzen.
Man muss etwas bezahlt haben, das man steuerlich absetzen kann. Grundsatz daher: Ohne Zahlung, kein Abzugsposten. Mein Tipp: Schauen Sie das Bankkonto durch, welche Zahlungen Sie im vergangenen Jahr geleistet haben.
Frage
Zum Familienbonus plus: ich bin letztes Jahr Mama geworden und bin seit August in Karenz - wer sollte hier den Familienbonus plus beantragen, ich oder mein Mann? Gibt es hier einen Unterschied, wer ihn beantragt oder ist dies immer die gleiche Summe?
Antwort
Geltend machen sollte ihn der Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen. Splitting 50:50 ist möglich, ob es Sinn macht entscheidet sich im Einzelfall. Bei zu niedrigem Einkommen wirkt sich der FaBo plus nicht aus und geht womöglich verloren. In dem Fall: Beim anderen Elternteil beantragen.
Frage
Gibt es sonst noch Tipps, was man beim Steuerausgleich berücksichtigen kann, wenn man Kinder hat?
Antwort
Bei auswärtiger Berufsausbildung (mehr als 80 Kilometer Entfernung) gibt es pauschale Absetzbeträge. Bei Krankheitskosten sollte man eine separate Auflistung der Kosten machen, abzüglich von Rückvergütungen der Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung. Pro Kind getrennt!
Frage
Was kann man als alleinverdienende chronisch kranke Person alles steuerlich absetzen?
Antwort
Ob alleinverdienend oder nicht, spielt keine Rolle. Bei chronischen Krankheiten gibt es Pauschalbeträge zum Absetzen, je nach Krankheit unterschiedlich. Eine genaue ärztliche Diagnose ist notwendig.
Frage
Ich habe wegen eines Unfalls einen Stiegenlift im Haus einbauen lassen müssen. Ist sowas steuerlich absetzbar?
Antwort
Nach einem Unfall sind die Heilbehandlungskosten abzugsfähig. Der Lift wird zur Heilbehandlung wahrscheinlich keinen Beitrag leisten.
Bleibt durch den Unfall eine Behinderung zurück, dann wird die Abzugsfähigkeit wahrscheinlicher. Es kommt aber auf den Grad der Behinderung an und auf die Höhe der Kosten für den Lift (steuerlicher Selbstbehalt). Ab 25 Prozent Beeinträchtigung spricht man steuerlich von einer Behinderung.