⚠️ Das Wichtigste zum Öffnungsplan im Überblick

Mit 19. Mai werden in Österreich mit wenigen Ausnahmen wie der Nachtgastronomie die Corona-Maßnahmen in fast allen Bereichen gelockert. In den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport gilt überall das Credo:

"Getestet, geimpft oder genesen."

Die Details des Öffnungsplans von Bund, Ländern und Sozialpartnern im Überblick:

▶️ SCHULEN: Alle Schulen kehren mit 17. Mai wieder in den Präsenzunterricht zurück. Klassen werden wieder geschlossen anwesend sein und nicht mehr geteilt. Drei Mal pro Woche wird getestet.

▶️ GASTRONOMIE: Neben dem Credo "Getestet, geimpft oder genesen" müssen sich Gäste registrieren. Indoor dürfen an einem Tisch vier Personen sitzen (plus Kinder), outdoor bis zu zehn. Der Abstand zwischen Gastgruppen muss zwei Meter sein. Sperrstunde ist 22 Uhr. Außer am Konsumationsplatz gilt Maskenpflicht.

▶️ TOURISMUS: In allgemeinen Bereichen in Unterkünften gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Eingangstests entsprechen denen in der Gastronomie. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.

▶️ KULTUR: Überall müssen FFP2-Masken getragen werden. Zwischen Besuchergruppen muss ein Sitzplatz frei bleiben. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen darf nur die halbe Kapazität genutzt werden. Indoor sind maximal 1500 Personen zugelassen, outdoor 3000. Gastronomie ist erlaubt, allerdings nicht bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze. An diesen dürfen in- wie outdoor maximal 50 Personen teilnehmen. Beendet sein müssen die Veranstaltungen mit 22 Uhr.

▶️ FREIZEIT: FFP-2-Maskenpflicht und Registrierung sind vorgeschrieben. Zudem gilt eine Zwei-Meter-Abstand-Regel und in Thermen, Bädern und sonstigen Indoor-Einrichtungen müssen 20 Quadratmeter pro Besucher zur Verfügung stehen.

▶️ SPORT: Beim Indoor-Sport gilt Registrierungspflicht und in allgemeinen Bereichen FFP2-Maskenpflicht (nicht beim Sport selbst). Es gelten zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person. Diese Regel kann bei Kontaktsportarten aufgehoben werden. Outdoor gibt es Testpflicht nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport kann im Freien von bis zu zehn Personen pro Gruppe ausgeübt werden.

▶️ MESSEN/KONGRESSE: Auch Messen und Kongresse sind wieder möglich – mit Registrierung und Test/Impfung/Genesung. FFP2-Pflicht gilt ebenfalls.

▶️ TESTS: Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt, für Antigen-Tests von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden. Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.

▶️ KONTAKTE: Es gibt ab 19. Mai keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen über Nacht mehr. Zwischen 22 und 5 Uhr früh sind allerdings nur Treffen von vier Personen (plus Kindern) erlaubt.

▶️ REGIONALES: Die Länder können selbstständig strengere Regelungen als der Bund verhängen. Für Hochinzidenz-Gebiete (mehr als 300 Fälle auf 100.000 Einwohner) besteht eine Ausreisetestpflicht.

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