🏥 Besuchsverbot an der Innsbrucker Klinik bleibt bestehen

Das generelle Besuchsverbot an der Innsbrucker Klinik bleibt weiterhin aufrecht, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Es gelten die bekannten Ausnahmen:

  • Besuche bei palliativ betreuten und intensivtherapiepflichtigen Patienten (intensivtherapiepflichtige PatientInnen, die an COVID erkrankt sind, dürfen nicht besucht werden)
  • Besuche bei dementen Patienten, Gehörlosen, minderjähriger Kindern etc.
  • Eine Begleitperson bei der Geburt

Ab dem 19. Mai gilt zusätzlich für alle Patientinnen und Patienten - Notfälle sind ausgenommen - und Begleitpersonen sowie Besucher der oben genannten Ausnahmen die 3G-Regel. Für den Zugang zur Klinik bedeutet das:

➡️ Geimpft:

  • Erstimpfung: gültig ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate nach Impfung
  • Erst- und Zweitimpfung: gültig ab dem 22. Tag nach Erstimpfung bis maximal 9 Monate nach der Erstimpfung
  • Impfstoffe bei denen nur eine Dosis vorgesehen ist: gültig ab dem 22. Tag bis maximal 9 Monate nach Impftermin
  • Impfung nach einer nachgewiesenen Infektion: gültig bis 9 Monate nach Impftermin

➡️ Getestet:

  • Nachweis über professionellen Antigentest, 48 Stunden gültig.
  • PCR-Test 72 Stunden gültig.
  • Selbsttests haben keine Gültigkeit.

➡️ Genesen:

  • Nachweis einer überstandenen Erkrankung, gültig bis zu sechs Monate, z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid.
  • Alternativ: Antikörper-Test, nicht älter als drei Monate.