🎭 FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Theatern und bei Konzerten

Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen langsam am Fertigwerden.

▶️ Eine der Ampel-Kommission am Abend mit Bitte um rasche Stellungnahme übermittelte Fassung enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen wie Theatern, Konzertsälen und Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen.

▶️ Ein entsprechender Passus war nur für den Handel für Güter, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, avisiert gewesen. Auch dieses Vorhaben findet sich im Entwurf für die Verordnung, ebenso wie eben eine analoge Regelung für sämtliche Kultureinrichtungen von der Bibliothek bis zur Konzertarena. Dazu kommt, dass ab Mitte September in allen Bereichen, wo schon bisher Maske getragen werden musste, ein normaler Mund-Nasen-Schutz nicht mehr ausreicht. Das heißt, es muss in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten etc. wieder eine FFP2-Maske angelegt werden.

▶️ Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

▶️ Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

▶️ Schließlich wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

▶️  Interessant ist, dass der Verordnungsentwurf nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.