⚠️ 20-tägiger Lockdown ab Montag, Impfpflicht ab Februar

Österreich geht ab Montag wieder in den Lockdown, zudem kommt eine allgemeine Impfpflicht ab Februar. Das wurde bei den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und den Landeshauptleuten bei der LH-Konferenz am Achensee beschlossen.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sowie Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) verkündeten das Verhandlungs-Ergebnis auf einer Pressekonferenz in Pertisau. Die Maßnahmen werden im Parlament von den drei Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ und Grüne mitgetragen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

🔒 20-tägiger bundesweiter Lockdown für alle, also Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene, von 0 bis 24 Uhr. Die eigene Wohnung darf somit nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Handel und Dienstleistungsbetriebe werden weitgehend geschlossen, auch die Gastronomie muss zumachen. Nach zehn Tagen wird die Lage erneut evaluiert. Der Lockdown endet für Geimpfte und Genesene nach 20 Tagen (spätestens am 12.12.) automatisch. Für Ungeimpfte sollen die Maßnahmen auch danach gelten.

▶️ Ausnahmen zum Verlassen der Wohnung sind etwa:

  • Fahrt zur Arbeit
  • Aufenthalt bzw. Erholung im Freien (etwa Spaziergänge oder Individualsport)
  • Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
  • Abwendung von Gefahren
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (u.a. Einkäufe, Arztbesuche, die Fahrt zum Nebenwohnsitz, aber auch eingeschränkte Kontakte mit haushaltsfremden Personen)

💉 Impfpflicht und dritte Impfdosis: Eine allgemeine Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten. Details dazu sollen folgen. Für bereits Geimpfte wird die dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen ab dem 4. Monat empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen ist sie ebenfalls ab dem 4. Monat möglich. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab spätestens 1. Februar 2022 auf sieben Monate für den 3. Stich verkürzt.

🎒 Schulen und Kindergärten bleiben offen, keine Präsenzpflicht. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen müssen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicherstellen. Bundesregierung und Landeshauptleute appellieren, die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen, sofern dies möglich ist.

💻 Empfehlung zu Home-Office, wo es möglich ist.

😷 FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz.

🚔 Kontrollen werden verschärft, Strafen erhöht.