💉 Impfpflicht-Entwurf: 600 Euro Strafe alle drei Monate, vier Gruppen ausgenommen

Nach mehreren Gesprächsrunden mit Fachleuten aus Medizin, Recht und Wissenschaft hat die Regierung einen ersten Entwurf für die Impfpflicht vorgelegt. Das berichtete die Zeit im Bild am Sonntagabend.

▶️ In dem Bericht heißt es: Wer am 15. März 2022 noch nicht geimpft ist, muss zahlen. Die Strafe kann alle drei Monate wiederholt werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3600 Euro bzw. 2400 Euro pro Jahr. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Letztere müssen ein ärztliches Attest vorlegen.

▶️ Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung, impfen zu gehen. Ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt.

▶️ In Stein gemeißelt ist das alles noch nicht. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen. Man werde in den kommenden Tagen mit dem Verfassungsministerium und unter der Einbindung von SPÖ und NEOS noch weiter am Entwurf arbeiten und das Ergebnis dann bekanntgeben.

▶️ Eine Vorschlag für eine begleitende Maßnahme machte am Sonntag Tirols Landeshauptmann Günther Platter in der ORF-Pressestunde.

„Ich meine, dass es, sobald die Impfpflicht eingeführt ist, auch notwendig ist, dass die Tests wieder etwas kosten müssen."

▶️ Wie viel, das sagt Platter nicht, für SchülerInnen solle es aber Ausnahmen geben.