⚠️ Das Wichtigste aus der Pressekonferenz: Impfpflicht ab 1. Februar, erster Stichtag 15. März

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben gemeinsam mit NEOS und SPÖ einen Entwurf zur Impfpflicht ausgearbeitet, der nun in Begutachtung geht. Nach einem Monat steht dann ein Beschluss im Nationalrat an.

▶️ In Kraft treten wird die Impfpflicht am 1. Februar 2022. Ab dann sei es nicht mehr rechtskonform, nicht gegen Covid-19 geimpft zu sein. Vierteljährlich gibt es dann Stichtage, an denen die Nicht-Geimpften erhoben und gestraft werden. Erster Stichtag ist der 15. März.

▶️ Die Strafen im Schnellverfahren betragen bis zu 600 Euro. Zahlt man dann nicht oder legt man Einspruch ein, steht ein ordentliches Verfahren an. Dann drohen Strafen von bis zu 3600 Euro.

▶️ Man kann nach einer Strafe noch impfen gehen, die Strafe wird dann rückwirkend erlassen.

▶️ Die Impfpflicht gilt für alle mit Wohnsitz in Österreich ab einem Alter von 14 Jahren. Befreit werden kann man nur, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt, der definiert ist. Ausstellen können eine Befreiung nicht nur Amtsärzte, sondern auch KassenärztInnen. Es werde jedoch erfasst, wer wie viele Befreiungen ausstellt, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.