⚠️ Die Einreiseregeln ab dem 20. Dezember 2021

Um die globale Ausbreitung der Omikron Variante einzubremsen werden die Einreiseregeln nach Österreich verschärft. Ein gültiger 2G Nachweis und die zusätzliche PCR-Testung für Einreisen aus allen Staaten ermöglicht es den Reiseverkehr aufrecht zu erhalten.

▶️ 2G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten

  • Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
  • 3G für Pendler:innen bleibt

❗️ Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.

▶️ Staatsbürger*innen und Personen mit Wohnsitz in Österreich sowie EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat ohne gültigen 2-G Nachweis dürfen einreisen. Es gilt jedoch

  • Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag

▶️ Einstufung drei zusätzlicher Länder als Virusvariantengebiete und Belegung mit Landeverboten ("Anlage 1 der Einreiseverordnung"): Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika

▶️ Für Personen die zur Einreise berechtigt sind gilt:

  • Registrierungspflicht und sofortiger Antritt einer 10-tägigen Quarantäne - Freitesten frühestens am fünften Tag mit PCR-Test freitesten. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.

Mehr dazu auf der Seite des Sozialministeriums ▶️ hier