📑 Omikron-Gipfel bringt FFP2 im Freien, kürzere Quarantäne, Kontrollpflicht im Handel

Der Krisengipfel der Bundesregierung angesichts der Omikron-Welle mit Vertretern der Länder und Experten der "gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination" (Gecko) hat am Dreikönigstag neue Maßnahmen gebracht.

Künftig gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands, zudem soll die Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und der Kontrolldruck im Handel, Tourismus und in der Gastronomie erhöht werden.

Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des Grünen Passes auf sechs Monate zu reduzieren.

Auch bei den Regelungen zu den Kontaktpersonen gibt es eine Neuerung: Künftig gilt man nicht mehr als Kontaktperson, wenn man drei Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht "boostern" können.

Strengere 2G-Kontrollen im Handel sollen helfen, den eigentlich geltenden Lockdown für Ungeimpfte durchzusetzen. Dafür wird der Handel viel stärker in die Pflicht genommen, die Einhaltung der Coronamaßnahmen zu kontrollieren. 

Die Neuerungen im Überblick:

▶️ Kontrollen und Strafen:

  • Aktion scharf bei 2G-Kontrollen nächste Woche
  • ab 11. Jänner: Kontrollpflicht im Handel, z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen
  • ab 3. Februar: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen
  • ab 3. Februar: Erhöhung der Strafen

▶️ Quarantäne neu ab Samstag (8. Jänner):

  • Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson
  • Wer dreimal geimpft ist, oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man keine Kontaktperson mehr sein
  • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten
  • Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen
  • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten

▶️ Strengere Schutzmaßnahmen ab Dienstag (11. Jänner)

  • FFP2 Maske auch im Freien wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist (z.B. Fußgängerzonen, Warteschlangen, Ansammlungen)
  • Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen
  • Home-Office soll dort, wo möglich, zur Regel und nicht zur Ausnahme werden

▶️ Grüner Pass ab 1. Februar:

  • Der Grüne Pass gilt künftig nur noch sechs Monate

🔗 Die neuen Regeln im Überblick:

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