😷 Zusätzliche FFP2-Maskenpflicht in Ischgl und St. Anton

Zusätzlich zu der bereits ausgeweiteten Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt nun in Ischgl und St. Anton eine FFP2-Maskenplicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Orten jeweils von 8 bis 24 Uhr in in Kraft. Das wurde am Mittwoch vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet und am Abend in einer Aussendung des Landes verkündet.

▶️ Die Verordnung tritt mit Donnerstag (13. Jänner) in Kraft und läuft in einer Woche aus – vorausgesetzt sie wird nicht verlängert. Diese Entscheidung wird entsprechend der weiteren Entwicklungen getroffen, heißt es. Außerdem ist eine FFP2-Maskenpflicht auch für andere stark frequentierte Orte in Tirol im Gespräch.

📍 In Ischgl gilt die FFP2-Maskenpflicht in der Dorfstraße, am Silvrettaplatz und auf dem Fimbabahnweg.

📍 In St. Anton am Arlberg sind es folgende Bereiche:

  • Dorfstraße vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4) - Fußgängerzone – bis zum Sparmarkt (Dorfstraße 66)
  • Verbindungsweg Dorfstraße - Hannes Schneider Weg und Parkgelände vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer bis zum geg. Verbindungsweg
  • Hannes Schneiderweg bis zur Kreuzung Verbindungsweg/Dorfstraße
  • Lemmererweg ab Dorfstraße 33 bis zur Einmündung in die Dorfstraße
  • Unterführung Fußgängerzone Richtung Bergbahnen (Kandaharweg 15)
  • Bahnhofsvorplatz inkl. Dr. Otto Schuler Brücke
  • Vorplatz Rendlbahn
  • gesamter Busterminal West
  • Unterführung Rendlbahn
  • Dorfstraße vom Kreisverkehr West Landesstraße B197 bis zum Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
  • Gesamter Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
  • Kandaharweg vom Kreisverkehr Sailer bis Kandaharweg 15
  • Vorplatz Galzigbahn
  • Fußwegverbindung westlich Hotel Anton Kandaharweg 4
  • Nassereinergasse
  • Busterminal Ost
  • Fußweg Busterminal Ost – Nassereinbahn
  • Vorplatz Nassereinbahn