🛐 Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Im Zuge der weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat die Österreichische Bischofskonferenz ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste erneut angepasst. Seit Samstag muss in der Katholischen Kirche bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr eingehalten werden, auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt. Eine FFP2-Maske ist nur mehr bei Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, am Platz ist sie nur empfohlen. Im Freien gibt es keine Maskenpflicht mehr.

▶️  Für den Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben, hieß es in einer Kathpress-Aussendung. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt aber auch möglich. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Findet sie im Beichtstuhl statt, müssen beide FFP2-Maske tragen.

▶️  Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, etwa das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln. Ein Präventionskonzept ist laut Kathpress weiter nötig, aber ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Diözesen können wie zuletzt die Regeln dieser Rahmenordnung abändern, es sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich.