⚠️ Die Regeln für den Wintertourismus im Überblick

🏨 Beherbergung:

In der Beherbergung gelten jene Regeln, die sich auch schon im Sommer sehr gut bewährt haben:

📍 Mindestabstand von einem 1 Meter zwischen Gästegruppen

📍 MNS-Pflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie für Gäste in allgemein zugänglichen Räumen

📍 Abstimmung zwischen Tourismus und Gesundheitsbehörden wird optimiert, um bei Verdachtsfällen optimal abgestimmt handeln zu können.

🍺 Gastronomie:

📍 Aprés-Ski ist in der heurigen Wintersaison in Österreich nicht möglich. Sowohl indoor als auch outdoor ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen erlaubt.

🎿 Für Skischulen gilt auch die Empfehlung:·  

📍 Maximale Gruppengröße zehn Personen

📍 Keine Veränderung bzw. Durchmischung der Gruppen

📍 Kostenlose Coronatests für Skilehrerinnen und Skilehrer im Rahmen der Initiative „Sichere Gastfreundschaft“

🚠 Seilbahnen:·

Es gelten die Regeln der Maßnahmenverordnung:

📍 Maskenpflicht in Gondeln

📍 Beim Anstellen ist der 1-Meter-Sicherheitsabstand einzuhalten

🎄 Advent- und Weihnachtsmarkt:

Jeder Advent- und Weihnachtsmarkt hat ein Präventions-/Hygienekonzept auszuarbeiten und umzusetzen, welches insbesondere folgende Punkte enthält:·       

📍 Risikoanalyse

📍 Regulierung Besucherzahl

📍 Entzerrungsmaßnahmen (z.B. Abstand zwischen den Ständen)

📍 Gastronomiestände: ausreichend Raum für sicheren Konsum schaffen

📍 Kommunikation (z.B. Bodenmarkierungen, Piktogramme)

📽️ Video | Wintertourismus findet statt: Aber ohne Après Ski