🕖 Geschäfte schließen ab morgen bereits um 19 Uhr

Ab morgen ist im Handel bereits früher Ladenschluss. Nach einer Woche Hin und Her haben die Sozialpartner ihren Wunsch durchgesetzt, dass die Geschäfte um 19 Uhr schließen.

▶️ Die Verordnung tritt mit Mittwoch, 11. November, 00:00 Uhr in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Ausgenommen sind Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 Quadratmetern Verkaufsfläche). Das Ministerium in einer Aussendung:

"Durch diese Einschränkung der Öffnungszeiten soll gewährleistet werden, dass Einkäufe rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung erfolgen, sodass dem Verordnungsziel einer größtmöglichen Reduktion der Mobilität in den Abend- und Nachtstunden bestmöglich Rechnung getragen werden kann."

▶️ Ginge es nach Gewerkschaft und Wirtschaftskammer, hätte die Verordnung schon vergangene Woche in Kraft treten sollen. Als "Trauerspiel" bezeichnete ein Gewerkschafter die Tatsache, dass es so lange dauerte. Die Gewerkschaft GPA-djp wollte mit der früheren Schließung der Geschäfte den überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen zu Hause zu sein. Auch die Wirtschaftskammer stimmte der temporären Beschränkung der Öffnungszeiten zu, da es sich bereits während des ersten Lockdowns bewährt hatte.

▶️ Dem Vernehmen nach haben sich vor allem die großen Supermarktketten gegen eine frühere Schließung ausgesprochen. Der Handelskonzern Spar übte in der Vorwoche offen Kritik an den Plänen. Sprecherin Nicole Berkmann am Dienstag zur APA:

"Wir halten ein Verkürzen der Öffnungszeiten für unsinnig. Es bringt niemandem etwas. Es ist aus epidemiologischer Sicht besser, wenn sich die Menschen, die einkaufen, auf mehr Stunden verteilen. Und da man von der Arbeit jederzeit nach Hause gehen darf und die öffentlichen Verkehrsmittel ja fahren, ist es für die Mitarbeitenden auch kein Problem."

Mehrere große Einkaufszentren sowie die Möbelkette Ikea haben ihre Zeiten bereits in der vergangenen Woche freiwillig angepasst und schließen früher.

▶️ Doch auch rechtlich war der frühere Ladenschluss fraglich. Juristen warnten vor verfassungsrechtlichen Problemen. In der Schutzmaßnahmenverordnung gebe es bezüglich der Ausgangssperre ab 20 Uhr klare Ausnahmen für berufliche Zwecke, aber auch zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, hatte der Rechtsanwalt Georg Krakow vergangene Woche im Standard eingeräumt. Das Einkaufen einerseits explizit zu ermöglichen, andererseits aber die Geschäfte per Verordnung früher zu schließen, sei nicht argumentierbar. Zudem käme es zu einer kaum erklärbaren Ungleichbehandlung mit allen anderen Angestellten, die zu beruflichen Zwecken auch länger im Büro sein dürften, so der frühere Staatsanwalt.

▶️ Dass das Gesundheitsministerium nun einen Unterschied zwischen Handels- und Dienstleistungsbetrieben macht, wird damit erklärt, dass Dienstleistungsbetriebe fast ausschließlich mit Terminvereinbarung arbeiten würden und dadurch Kundenströme genau steuern könnten. Dadurch seien dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. Im Handel ließen sich Kundenfrequenz und -ströme schlechter gezielt steuern, so das Ministerium. Es sei nicht ungewöhnlich, dass eine Vielzahl an Kunden auch noch kurz vor Ladenschluss die Geschäfte betritt.