😷 Nach Quarantäne ohne Abschlusstest dienstbereit?

„Für keinen einzigen der 18 Mitarbeiter wurde von den Amtsärzten ein PCR-Test angeordnet.“

Markus Told leitet das Seniorenheim St. Raphael in Innsbruck. Im Oktober/November hatte man mit zahlreichen Corona-Infektionen unter den Bewohnern und Mitarbeitern zu kämpfen. Was Told fragend zurücklässt, ist, dass die Pflege-Mitarbeiter nach Ablauf der Quarantäne von den Behörden ohne abschließende Testung wieder zur Arbeit geschickt worden sein sollen.

▶️ In der Covid-Notmaßnahmenverordnung ist dazu festgehalten, dass der Heimbetreiber Mitarbeiter nur dann einlassen darf, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit vorherrscht und aufgrund eines Laborbefundes (also eines Tests) ein Ct-Wert von über 30 und somit keine erhöhte Ansteckungsgefahr mehr nachgewiesen wird. Das Heim, so Told, ließ selbst testen, fünf Mitarbeiter seien noch ansteckend gewesen. Told vermutet ein Versäumnis der Behörden.

▶️ Auf Nachfrage beim Land verweist man auf Ausführungen des Bundes, wonach die betreffenden Regelungen „keine Handlungspflicht der Behörde“ auslösen würden. Vielmehr stehe der jeweilige Betreiber in der Pflicht.

▶️ Dieselben Regelungen gelten auch in Krankenanstalten. An der Klinik Innsbruck verwies man gestern auf wöchentliche Testungen, das gelte auch für länger krankheitsbedingt abwesende Mitarbeiter. (mami)