☕ Hüttenbetreiber bringen Verfassungsklage gegen Take-away-Verbot ein

Der Betreiber einer Skihütte auf der oberösterreichischen Wurzeralm, Stefan Stadlmayr, bringt eine Verfassungsklage gegen die neue Verordnung, die Take-away für Skihütten verbietet, ein.

"Hier werden klar verschiedene Unternehmer in ihren Rechten Umsätze zu erzielen benachteiligt", erklärte sein Anwalt Wolf-Georg Schärf in einer Presseaussendung am Montag.

Die Beschwerde soll noch diese Woche beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, sagte Schärf.

Im Prinzip gehe es um die Ungleichbehandlung von Gastronomiebetrieben. In der Stadt oder in einem Ort dürften Lokale Speisen zum Abholen anbieten, im Skigebiet nicht. Die Intention, dass damit weniger Wintersportler in die Skigebiete kommen, habe sich nicht erfüllt, wie am Wochenende zu sehen gewesen sei.

Stadlmayr berichtete, dass er aufgrund der Lage am Berg bereits vor dem zweiten Lockdown das Winterlager auffüllen und sich für die Saison eindecken musste - das entspreche jährlich einem Warenvorrat im hohen fünfstelligen Eurobereich.

"Durch den zweiten und nunmehr dritten Lockdown ist uns ein Betrieb unserer Restaurants und Hotels nicht gestattet", so Stadlmayr.