Bund und Länder einigen sich auf Zutrittstesten nach dem 24. Jänner in Gastro, Kultur und im Tourismus

In der Videokonferenz zwischen Bundeskanzler Kurz und den Landeshauptleuten war die Verlängerung des Lockdowns für alle bis 24. Jänner zentrales Thema. Obwohl die Länder sich in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sehr kritisch gezeigt haben, wurde das Aus für das Freiteisten aus dem Lockdown vor allem von den ÖVP-Landeshauptleuten bedauert.

Trotzdem: An der Vorgangsweise des Bundes gibt es Kritik:

"Es überrascht, dass das sog. 'Freitesten' trotz des damit verbundenen intensiven Eingriffs in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Betroffenen und trotz der strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit entsprechender – ausgehend von der Teilnahme an einem COVID-19-Test differenzierender – Regelungen gesetzlich nur sehr rudimentär grundgelegt werden soll", heißt es etwa in der Stellungnahme des Landes Tirol.

Aus dem Freitesten wird jedoch ab 24. Jänner das sogenannte Zutrittstesten. Nach dem Vorbild Tirols während der Weihnachtsfeiertage sollen jederzeit kostenlose Antigentests angeboten werden. Ein negatives Testergebnis soll dann die Voraussetzung für den Zutritt in Gastlokale, im Tourismus und bei Veranstaltungen sein. Dafür soll die Infrastruktur für Teststraßen aufgebaut bzw. ausgedehnt werden. 

Offen ist noch wie es in den Schulen nach dem harten Lockdown geht. Im Raum steht allerdings eine Verlängerung des Fernunterrichts bis zu den Semesterferien.