🚫 Vollquarantäne in Tirol war gesetzeswidrig

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Gesetzes­widrigkeit der im März in Tirol verhängten Vollquarantäne kommt nicht überraschend, hat er doch zuvor schon die Maßnahmen des Bundes zum Teil aufgehoben. Auswirkungen gibt es auch keine, schließlich befindet sich Österreich zum einen im dritten Lockdown, andererseits gibt es derzeit keine strikten Ausgangsbeschränkungen mehr.

▶️ Konkret hat der Verfassungsgerichtshof in seinen am 10. Dezember getroffenen und gestern veröffentlichten Entscheidungen die vom Tiroler Landeshauptmann am 20. März erlassenen Verordnungen, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, aufgehoben. Ab dem 5. April waren diese Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt. Gekippt wurde außerdem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes.

▶️ Im Gegensatz zum Bund hat das Land Tirol damals schärfere Maßnahmen erlassen. Zuerst wurde die Vollquarantäne über die Gemeinden im Paznaun, in St. Anton und Sölden verhängt, danach über alle Kommunen. Damit sollte die Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden. Die erste Lockerung erfolgte nach den Osterfeiertagen.

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