⛷ Land konkretisiert: Testpflicht in Tirol gilt nicht für Pistentourengeher

Jeder, der sich auf einer Skipiste aufhält, muss ab Montag einen negativen Covid-Test mit sich führen.

▶️ Das teilte das Land Tirol am Sonntag mit. Diese bereits angekündigte Regel ist Teil eines Maßnahmenpaketes, welches die Ausbreitung der Südafrika-Mutation des Coronavirus eindämmen soll.

▶️ Zunächst hieß es, die Verordnung gelte auch für Pistentourengeher, was für helle Aufregung sorgte.

▶️ Am späten Abend gab es dann Entwarnung: Das Land stellte in einer Aussendung klar, dass die Regelung explizit NICHT für Pistentourengeher gilt. Die Verordnung soll im Laufe des Montags diesbezüglich konkretisiert werden.

▶️ Alle anderen, die „die die Skipisten während der Betriebszeit nutzen“, müssen „ein maximal 48 Stunden altes Covid-Testergebnis mit sich führen“. Wer hingegen in den vergangenen sechs Monaten mit dem Virus infiziert war, braucht keinen Test vorlegen, sehr wohl aber „eine ärztliche Bestätigung“. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter zehn Jahren.

▶️ Kontrolliert wird die Einhaltung der Verordnung, die in Abstimmung mit dem Bund erlassen wurde, von der Gesundheitsbehörde.