⚠️ Regierung verlängert Lockdown für Gastro, Hotels und Kultur bis "rund um Ostern"

Die türkis-grüne Regierung verlängert den Lockdown für die Gastronomie, den Tourismus und den Kulturbereich bis "rund um Ostern".

▶️ Ein konkretes Datum, wann die betroffenen Branchen aufsperren dürfen, gab es zunächst nicht. Am 1. März wolle man erneut beraten, sagte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montagnachmittag, nach Beratungen mit Experten, Ländern und den Parlamentsparteien.

▶️ Kurz sagte, die Infektionslage sei nach Öffnung des gesamten Handels nach wie vor stabil. In Ostösterreich habe die britische Virus-Mutation zugenommen, in Tirol die südafrikanische. Es sei weiter große Vorsicht geboten und es gelte unverändert private Kontakte zu vermeiden. Erlaubt sind derzeit Treffen zweier Haushalte.

"Wenn hier nicht alle vorsichtig sind, sind wir schnell wieder in einem exponentiellem Wachstum",

warnte Kurz.

▶️ Der Kanzler äußerte aber auch die Hoffnung, dass aufgrund der vielen Tests es eine gute Chance gebe, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle halten zu können. Diese Woche könnte die Zahl der Corona-Tests auf zwei Millionen steigen, so viel wie in keinem anderen Land. Kurz verwies darauf, dass es ab 1. März auch kostenlose Wohnzimmer-Schnelltests in Apotheken geben werde. Schon jetzt werde massiv in Betrieben, Schulen, Apotheken und Teststraßen getestet.

▶️ Die Regierung gab sich optimistisch, dass die kommende, wieder wärmere Jahreszeit kombiniert mit der steigenden Durchimpfungsrate die Lage verbessern wird. Eine Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 50 sei aber unrealistisch. Ziel sei es daher, die Infektionszahlen stabil zu halten. Sollten sie aber wieder schnell steigen, müsse man reagieren. Ob es wieder Schließungen geben könnte?

"Wir sind alle keine Hellseher",

so Kurz.

▶️ Die Gasthäuser und Restaurants sind zur Eindämmung des Coronavirus seit 2. November 2020, also seit 15 Wochen, geschlossen, ebenso Hotels für Urlauber. Auch Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos sind seither zu.