🧪 Testpflicht bei Tirol-Ausreise: Verordnung bis 3. März verlängert

Das Gesundheitsministerium hat das Land Tirol heute darüber informiert, dass die "Virusvariantenverordnung" für weitere zehn Tage verlängert wird. Personen, die sich in Nordtirol aufhalten, dürfen die Tiroler Grenzen weiterhin nur überschreiten, wenn sie einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

▶️ Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Bundesverordnung ausgenommen. Die Verordnung gilt nun vorläufig bis zum 3. März.

▶️ Nach Analyse der aktuellen Zahlen sei es gelungen, eine exponentielle Ausbreitung der Südafrika-Mutation zu verhindern, hieß es seitens des Landes.

"Wir gehen nach besonders harten und strengen Kriterien im Contact Tracing und beim Aufspüren von möglichen Infektionsquellen vor. Ich denke, dass uns die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen nach derzeitigen Erkenntnissen recht gibt",

erklärte der Schwazer Bezirkshauptmann Michael Brandl. Man wolle aber auch nichts schönreden – beim Aufspüren und Zurückdrängen der südafrikanischen Coronavirus-Variante habe man noch einen Weg vor sich, so Brandl.

▶️ Zudem richtete der Bezirkshauptmann erneut einen "eindringlichen Appell" an alle Einwohner des Bezirks Schwaz, weiterhin regelmäßig vom Testangebot Gebrauch zu machen. Bis dato wurden rund 34.000 PCR-Gurgeltests an die Gemeinden ausgegeben, hieß es. Zudem sollen diese Tests nun auch in Betrieben und Vereinen im Bezirk Schwaz gezielt eingesetzt werden, um mögliche Infektionsherde aufzuspüren und schnellstmöglich stillzulegen.