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Frage
Meine Frage richtet sich auf die zugelassene Höchtschülerzahl. Zuerst war immer von 12 Schülerinnen und Schüler die Rede, nun spricht man von 18.
In den ersten Klassen sind an meiner Schule insgesamt 45 Schülerinnen und Schüler, die auf drei Klassen aufgeteilt sind: 14, 14 und 17.
Heißt das jetzt, dass diese drei Klassen jeden Tag in die Schule kommen können, da sie ja unter der zugelassenen Höchstzahl liegen? Oder muss jede Klasse in zwei Gruppen geteilt werden?
Das ist eine Frage, die vielen Eltern unter den Nägeln brennt. Man muss vermitteln, dass Kinder jeden Tag an die Schule kommen können. Es findet an drei Tagen normaler Unterricht, also Präsenzunterricht statt, und an den zwei anderen Tagen gibt es die Möglichkeit von Betreuung an der Schule, also Hausaufgabenbetreuung. Diese zwei Tage können auch zuhause verbracht werden, wenn den Eltern das möglich ist. Aber eine Betreuung ist die ganze Woche sichergestellt.
Das Reißverschlusssystem hat nichts mit der Klassengröße zu tun. Die Klassengröße gibt nur vor, wann die Klassen geteilt werden müssen. Das gilt ab 18 Schülern.
Palfrader: Ob geteilt werden kann oder nicht, ist oft auch ein Personalproblem oder ein Raumproblem. Natürlich wäre es immer sinnvoll, dass geteilt wird.
Nicht vergessen werden darf, was der Grund für die Teilung und die Maßnahmen ist: Noch immer muss eine Pandemie bekämpft werden.
Frage
Ist es tatsächlich notwendig, dass die Kinder im Schulhof (im Freien) in der Pause Masken tragen? Laut Auskunft von der Schule wurde das durch die Bildungsdirektion so angewiesen.
Wir tun gut daran, Vorgaben der Behörden auch wirklich einzuhalten. Aber ja: je kleiner die Kinder sind, desto schwierig wird das auch. Natürlich ist die Ansteckungsgefahr im Freien eine geringere. Trotzdem stehen die Kinder im Freien zusammen, suchen Kontakte. Und genau deshalb hat man sich dazu entschieden, die Kinder Masken tragen zu lassen, wenn sie sich vom eigenen Platz entfernen.
Frage
Manche Arbeitgeber möchten, dass mit Mai alle wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Das lässt sich mit dem Schichtbetrieb in den Schulen nicht vereinbaren, wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten. Könnten Sie als zuständige Landesrätin nicht allen Arbeitgebern nahelegen, weiterhin Arbeiten von zuhause aus zu erlauben?
Die Betreuung ist durchgehend möglich, der Halbtagsbetrieb ist sichergestellt. Es gibt Präsenzbetrieb und Lernbetreuung. Das muss klarer gesagt werden. Auch die schulische Nachmittagsbetreuung ohne Unterricht, aber mit Lernbetreuung, wird wieder stattfinden.
Es ist für alle Eltern sichergestellt, dass sie ihre Kinder an die Schule schicken können, wenn das nötig ist. Das Kind wird auch an den Tagen betreut, an denen kein Unterricht stattfindet.
Was Home Office betrifft, werden sich auch nach der Krise neue Möglichkeiten auftun. Früher hat man oft argumentiert, dass etwa Besprechungen immer im Büro stattfinden müssen. Die Erfahrungen der Krise bieten auch eine Chance. Hier werde ich als Arbeitslandesrätin auch dahinter sein, aber ich kann Arbeitgebern keine Vorgaben machen.
Noch immer ist Verdünnung an den Schulen wichtig. Wenn die Kinder zuhause betreut werden können, sollten sie an den Betreuungstagen nicht an die Schulen geschickt werden. Wenn das nicht geht, etwa weil die Eltern arbeiten müssen oder keinen Urlaub haben, dann kann man die Betreuung nützen.
Frage
Es wurde angekündigt, dass Kinder einer Familie an denselben Schultagen eingeteilt werden. Die Direktorin sagt nun aber, das sei nicht möglich (zu kompliziert auf alle Anfragen einzugehen). Wie wird das gehandhabt?
Da gibt es eine klare Anweisung unsererseits und vom Ministerium. Die Bildungsdirektionen sind angehalten, allen Fällen, die uns bekannt werden, nachzugehen. Wir nehmen mit Schulen und Eltern Kontakt auf und probieren eine Lösung zu finden. Ob wir immer eine Lösung finden, ist fraglich. Denn wenn die Modelle unterschiedlich sind, dann wird es schwierig, weil diese nicht so leicht zu tauschen sind. Möglich wäre es, dass vielleicht Gruppen gewechselt werden. Wir werden versuchen zu vermitteln.