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"Gut zu wissen"-Chat

Probleme im Urlaub? ÖAMTC-Rechtsexpertin beantwortete Leserfragen

Flugverspätungen, beschädigtes Gepäck, Mängel in der Unterkunft: Im Urlaub kommt es immer wieder zu Problemen. 

Zu all diesen Fragen rund um den Urlaub stand die Leiterin der Rechtsberatung des ÖAMTC Tirol, Anja Schöpf, am Mittwoch im TT-Live-Chat für Auskünfte zur Verfügung.

Hier können Sie alle Fragen und Antworten nachlesen.

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Frage

Ich habe noch den alten rosa Führerschein und wir wollen mit dem Camper nach Slowenien, Italien, Kroatien und vielleicht Montenegro. Wird da mein Führerschein von der Polizei noch akzeptiert? Oder anders gefragt: Gibt es generell Länder, die den Schein nicht mehr akzeptieren?

Antwort

Grundsätzlich wird der alte Schein überall akzeptiert. Slowenien, Kroatien und Italien - also Länder innerhalb der EU - sind kein Problem und auch in Drittstaaten sollte er anerkannt werden. Wichtig ist allerdings, dass noch alles lesbar ist und man auf dem Foto erkennbar ist.

Frage

Wir wollen die Fahrräder am Wohnmobil nach Italien mitnehmen. Wie sieht das jetzt nochmal genau aus mit dem Gesetz zu den Tafeln? Eine Bekannte hat gemeint, dass da vielleicht im Sommer nochmal eine Änderung kommen soll.

Antwort

Jede nach hinten überstehende Ladung muss in Italien gekennzeichnet werden. Die dafür vorgesehene Langguttafel ist 50 x 50 cm groß, rot-weiß schraffiert und reflektierend. Sie muss außerdem typengenehmigt sein und kann bei uns im Shop erworben werden. Sofern die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, sollten zwei Warntafeln - jeweils am seitlichen Ende - angebracht werden.

Frage

Wir fahren diesen Freitag nach Kroatien in die Gegend von Zadar. Welche Strecke würden Sie fahren? Von Innsbruck über den Brenner oder doch eher über die Tauernautobahn? Google Maps schlägt die A10 vor, aber es sind ja doch einige Kilometer mehr.

Antwort

Die Reise kann über den ÖAMTC-Routenplaner geplant werden. Dieser berechnet die von uns empfohlene Route samt Einschränkungen, Maut etc. Hier kann auch die vorgesehene Abfahrtszeit angegeben werden, dann wird auch für diesen Zeitpunkt die optimale Strecke samt Spritverbrauch berechnet. Nach Zadar fahren Sie aus derzeitiger Sicht am Freitag (Mittagszeit) am besten über die Felbertauernstraße. Die Situation kann sich bis Freitag aber noch ändern. Überprüfen Sie die Strecke daher zum gegebenen Zeitpunkt gerne noch einmal.

Frage

Was muss ich als Autofahrer jetzt alles beachten in Italien, Slowenien und Kroatien. Also was gibt es dort für andere Gesetze als in Österreich?

Antwort

In Italien gilt die Warnwestenpflicht für alle Mitreisenden, d.h., dass genügend Westen für jeden Insassen im Auto vorhanden sein müssen. Was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft, so darf man außerorts maximal 90 km/h fahren, auf der Schnellstraße 110 km/h und auf der Autobahn 130 km/h, wobei die Beschränkungen vor Ort zu beachten sind. Es gibt in Italien Mautstellen, an denen man die Maut nicht vor Ort bezahlen kann. Man muss sich online registrieren und kann die Maut innerhalb von 15 Tagen nachzahlen.

In Slowenien gelten dieselben Geschwindigkeitsbeschränkungen wie in Italien. Auch hier müssen alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne verlassen, eine Warnweste tragen. Bitte beachten Sie die Mautpflicht in Slowenien und sorgen Sie dafür, dass Sie die passende Vignette haben.

Eine Besonderheit in Kroatien ist die Mitführpflicht eines Ersatzlampensets für alle Lampen am Fahrzeug (Hauptscheinwerfer, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung etc.). Auch hier muss im Falle einer Panne oder eines Unfalls jeder Insasse eine Warnweste tragen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dieselben wie in Italien und Slowenien. Vorsicht: Viele Parkplätze in Kroatien sind gebührenpflichtig, die Strafzettel "reisen nach" und können sehr teuer werden.

Frage

Müssen nach einer Verspätung oder Stornierung des Fluges von der Airline angebotene Umbuchungen, die deutlich mehr Zeit und Aufwand (z.B. umsteigen) bedeuten, angenommen werden?

Antwort

Der schnellstmögliche Weitertransport muss von der Airline angeboten werden. Sollte die Verzögerung unzumutbar sein (also mehr als fünf Stunden betragen), kann der Ticketpreis zurückverlangt werden. Im Falle einer verspäteten Beförderung von mehr als drei Stunden stehen Ausgleichszahlungen zu, diese sind gestaffelt:

  • Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km sind es 250 Euro.
  • Bei Flügen, die zwischen 1500 und 3500 km entfernt landen, sind es 400 Euro.
  • Bei Flügen von über 3500 km sind es 600 Euro.
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