Anwalt Albert Heiss: "Ermittlungen nicht fair und ergebnisoffen"

Die Verteidiger möchten wissen, ob auch andere Tatwaffen in Frage kommen. Es müsse keine Flasche gewesen sein, andere Gegenstände seien aber möglich, ein Schlagstock etwa käme aber nicht in Frage. Es müsse ein kantiger Gegenstand gewesen sein, erklärt Gerichtsmediziner Rabl.

Die Ermittlungen seien "nicht fair und ergebnisoffen geführt" worden, sagt Anwalt Albert Heiss und will wissen, ab wann Eigenverletzung ein Thema war. Schon bald, so der Gerichtsmediziner. Das habe er "aus dem Grad der Verletzung und meiner persönlichen Erfahrung" abgeleitet.

Die Sprunggelenke des Angeklagten seien nicht untersucht worden. Sie könnten ein Grund für die aufgestellten Füße des Angeklagten (trotz Bewusstlosigkeit) sein, so die Verteidigung.