Bei psychiatrischer Untersuchung "gefasst, fast unberührt"

Nun spricht Gabriele Wörgötter, die Gutachterin, die den Angeklagten im Juni 2023 zweimal psychiatrisch bzw. neurologisch untersucht hat. Ihr Gutachten besagt: Der Angeklagte habe eine "gut durchschnittliche intellektuelle Begabung", es gebe "keine Hinweise auf Erkrankungen". Er sei fit und gesund, beruflich erfolgreich und verheiratet. Außerdem sei er noch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe keine Auffälligkeiten gezeigt.

Das Verhalten des Angeklagten beschreibt sie folgendermaßen: "freundlich, höflich, sehr selbstsicher, eloquent ". Er habe die Fragen klar und ohne Zögern beantwortet und habe sehr gut vorbereitet gewirkt.

Er habe das intensive Bemühen um Leon geschildert sowie das unermüdliche Engagement, die Forschung voranzutreiben. Auch von Steinen habe er berichtet, die ihm diverse Institutionen in den Weg gelegt haben und die das Paar sehr zermürbt hätten.

Er wirkte "gefasst, fast unberührt", so die Sachverständige. Eine emotionale Regung habe er gezeigt, als er auf die Liebe zu seinem Sohn und die gleichzeitigen Schwierigkeiten angesprochen wurde.

Das Gutachten führe zu folgendem Schluss: Es liege keine psychiatrische Erkrankung vor. Ob die Angaben der Wahrheit entsprechen, "obliegt den Geschworenen".

Aus rein neurologischer Sicht sei eine Gehirnerschütterung oder längere Bewusstlosigkeit nicht nachvollziehbar. Eine psychiatrische Begründung für Bewusstlosigkeit kann ebenfalls nicht gefunden werden.