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Das bringt 2020 in Österreich

Das Jahr 2020 bringt Österreich nicht nur eine neue Bundesregierung, sondern auch eine Reihe an Änderungen bei Löhnen, Steuern oder dem Pflegegeld. Für die Schüler gibt es erstmals bundesweit Herbstferien. Das Plastiksackerl wird verboten, die Käfighaltung von Hühnern endgültig verschwinden. 7,2 Millionen Versicherte wechseln in die neue Gesundheitskasse.Ein Überblick:

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💶 Löhne und Gehälter steigen zum Teil erheblich

Abermals Lohnerhöhungen weit über der prognostizierten Inflationsrate von 1,5 Prozent (OeNB) erwarten die Arbeitnehmer 2020. Besonders gut sieht es für die Metaller aus, die im Schnitt 2,7 Prozent mehr bekommen. Beamte bekommen durchschnittlich 2,3 Prozent Gehaltserhöhung, die Handelsangestellten 2,35 Prozent.

Gestaffelt sind die Gehaltserhöhungen auch für die rund 413.000 Angestellten und 15.000 Lehrlinge im Handel. Bei den Einstiegsgehältern gibt es ein Plus von 2,5 Prozent, bei höherer Bezahlung beträgt das Plus 2,2 Prozent. Im zehnten und fünfzehnten Dienstjahr gibt es jeweils einen zusätzlichen Freizeittag.

Für die 130.000 Beschäftigen in der Metalltechnischen Industrie steigen die Löhne und Gehälter gestaffelt nach Beschäftigungsgruppen zwischen 2,6 Prozent und 2,8 Prozent, im Schnitt um 2,7 Prozent.

Für die Fahrradzusteller in Österreich gibt es ab 1. Jänner den überhaupt weltweit ersten Kollektivvertrag. Für sie gilt künftig ein Basislohn von 1506 Euro brutto im Monat plus Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Die Erhöhung für die Beamten liegt zwischen 2,25 Prozent für die hohen und 3,05 Prozent für die niedrigen Einkommen, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Von der Anpassung profitieren 227.000 Beamte und Vertragsbedienstete beim Bund und Landeslehrer direkt sowie rund 300.000 Bedienstete bei Ländern und Gemeinden indirekt, weil für sie der Bundesabschluss meist von den Ländern übernommen wird.

Kleine Pensionen bis 1111 Euro werden ab Jänner um 3,6 Prozent angehoben. Darüber wird die Pensionsanpassung bis 2500 Euro auf den gesetzlichen Wert von 1,8 Prozent abgeschmolzen. Höhere Pensionen bekommen auch die Inflationsabgeltung von 1,8 Prozent. Die Politikergehälter werden 2020 ebenfalls um 1,8 Prozent steigen.

Abbildung von: 💶 Löhne und Gehälter steigen zum Teil erheblich

👵 Neue Hackler-Regelung und höhere Mindestpensionen

Für Pensionisten bringt das neue Jahr einige Änderungen, die sich positiv in der Geldbörse niederschlagen werden. So gibt es neben der jährlichen Pensionsanpassung, die für kleine Einkommen eine doppelte Inflationsabgeltung bringt, vor allem für Langzeitversicherte höhere Mindestpensionen. Die Hackler-Pension wird für Langzeitversicherte ohne Abschläge wieder eingeführt.

So kann man künftig mit 45 Versicherungsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 in Pension gehen, wobei Frauen bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Freilich gilt für sie vorerst ohnehin noch das Antrittsalter 60. Für Nacht/Schwerarbeiter wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. Nicht gültig ist diese Regelung für Beamte. Auch jene rund 49.000 Pensionisten, die seit der Abschaffung der alten Hacklerregelung 2014 in Rente gegangen sind, müssen die Abschläge weiter hinnehmen.

Die Mindestpensionen werden für Personen mit langen Versicherungszeiten außertourlich angehoben. Konkret wird festgelegt, dass man mit 40 Versicherungsjahren einen Bonus bekommt, der den Bezug auf 1315 Euro brutto erhöht, für Ehepaare sind 1782 Euro vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren werden zumindest 1080 Euro ausgeschüttet. Angerechnet werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten. Generell werden die Mindestpensionen um 3,6 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 33,59 Euro auf 966,65 Euro (wenn sie nicht zumindest 30 Versicherungsjahre aufweisen). Für Ehepaare gibt es künftig 1472 Euro Ausgleichszulage (bisher 1398,97 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 149,15 Euro.

Eine Verbesserung gibt es auch für Neu-Pensionisten. Die erste Pensionserhöhung wird nun bereits mit dem Jahresbeginn nach dem Pensionsantritt schlagend. Bisher gab es das erste Plus erst im übernächsten Jahr.

Auch die reguläre Pensionsanpassung begünstigt heuer wieder Bezieher niedrigerer Renten. Pensionen bis zur Steuergrenze von 1111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulage und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1112 Euro bis zu einer Pensionshöhe von 2500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber bekommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5370 Euro eine Erhöhung um 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um rund 14 Euro auf 460,66 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

Abbildung von: 👵 Neue Hackler-Regelung und höhere Mindestpensionen

💊 Neue Krankenkasse, E-Card nur noch mit Foto

Im Gesundheitsbereich bringt das neue Jahr eine neue Krankenkasse. Rund 7,2 Millionen Versicherte der Gebietskrankenkassen wechseln mit 1. Jänner automatisch in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). E-Cards werden nur noch mit Lichtbild ausgegeben. Der elektronische Impfpass startet mit einem Pilotbetrieb in drei Bundesländern.

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🛏️ Pflegegeld wird jährlich erhöht, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit

2020 bringt im Pflegesektor einige Neuerungen. Ab 1. Jänner wird das Pflegegeld angehoben – und das nicht nur einmalig, sondern in der Folge jährlich und das in allen sieben Stufen. Auch gibt es ab 2020 einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Pflegegeld: In der Pflegestufe 1 stehen ab Jahreswechsel statt bisher 157,30 Euro dann 160,10 Euro pro Monat zur Verfügung. In Stufe 2 erhöht sich der Betrag von 290,00 auf 295,20 Euro, in Stufe drei von 451,80 auf 459,90 Euro. Auch in den Stufen darüber steigen die Beträge: In Stufe 4 von 677,60 auf 689,80 Euro, in Stufe 5 von 920,30 auf 936,90 Euro. In den beiden obersten Stufen 6 und 7 wächst der Betrag von 1.285,20 auf 1.308,30 bzw. von 1.688,90 auf 1.719,30 pro Monat. Die jährliche Anhebung orientiert sich am sogenannten Pensionsanpassungsfaktor, der im wesentlichen die Inflation abdeckt.

Die Neuerung stellt eine bedeutende Verbesserung dar. Denn seit der Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst fünf Mal erhöht. Laut Experten-Berechnungen soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren dadurch rund 35 Prozent an Wert verloren haben.

Neu ist ab 2020 der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Dieser gilt für Arbeitnehmer und zwar für die Dauer von bis zu vier Wochen. Über diese vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Der Rechtsanspruch gilt in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern. In kleineren Betrieben ist wie schon bisher eine Vereinbarung notwendig, die Rahmenbedingungen können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Bezahlt wird ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist. Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Kinderzuschläge.

Abbildung von: 🛏️ Pflegegeld wird jährlich erhöht, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit

👛 Neue Mindestsicherung nur in zwei Bundesländern

Die neue, einheitliche Sozialhilfe ist zwar von der alten türkis-blauen Bundesregierung beschlossen worden, der darin enthaltene Vorgabe, diese bis zum Ende des Jahres umzusetzen, haben aber bisher nur zwei Bundesländer Folge geleistet. Damit treten die neuen Bestimmungen mit 1. Jänner nur in Ober- und Niederösterreich in Kraft. In den sieben anderen Ländern gelten vorerst die alten, unterschiedlichen Regelungen weiter. 

Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings am 17. Dezember zwei Kernpunkte des türkis-blauen Sozialhilfegesetzes gekippt.

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🖥️ AMS-Algorithmus kategorisiert Arbeitslose

Ein Computerprogramm des Arbeitsmarktservice (AMS) legt künftig fest, welche Arbeitslosen das AMS wie stark fördern soll. Der Ende 2018 testweise gestartete Algorithmus wird mit 1. Juli 2020 flächendeckend eingeführt, er soll für die AMS-Mitarbeiter "handlungsleitend" sein. Die Kategorisierung ist wegen Fehleranfälligkeit und Kritik von Volksanwaltschaft und Behindertenverbänden umstritten.

Der Algorithmus teilt Arbeitslose aufgrund von Profildaten nach Arbeitsmarktchancen in drei Gruppen ein: Klasse A, rasch vermittelbare Servicekunden, Klasse B, Betreuungskunden mit mittleren Chancen sowie Klasse C, Beratungskunden, die schwer vermittelbar sind. Von der Einteilung abhängig ist dann, welche AMS-Fördermaßnahmen – etwa Qualifizierungskurse – gewährt werden. Auf- und Abstufungen durch den Berater sind möglich.

Jugendliche unter 18 Jahren fallen beispielsweise automatisch in die Kategorie B, in der das Förderpotenzial am größten ist. In den anderen beiden Gruppen A und C ist das Förderpotenzial niedriger, entweder weil sie ohnehin gute Karten am Arbeitsmarkt haben oder weil sie eben geringe Chancen haben.

Volksanwalt Günther Kräuter äußerte Bedenken: Es bestehe die Gefahr, dass Vorurteile einzementiert werden. Der Behindertenrat kritisierte, dass der AMS-Algorithmus Menschen mit Behinderung automatisch in die am wenigsten förderwürdige Gruppe einstufe. Das AMS betonte, dass Behinderte unabhängig von der Beurteilung vollen Zugang zu allen Arbeitsmarktförderungen haben, weil das AMS die politische Vorgabe habe, diese Personengruppe 2020 zu unterstützen.

Abbildung von: 🖥️ AMS-Algorithmus kategorisiert Arbeitslose

📃 Entlastung für Geringverdiener und Selbstständige

Die türkis-blaue Regierung ist zwar Geschichte, ein kleiner Teil ihrer Steuerreform tritt kommendes Jahr aber noch in Kraft. Entlastet werden Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen sowie Bauern und Gewerbetreibende. Letztere profitieren allerdings unabhängig von der Einkommenshöhe und sofort, während Arbeiter und Angestellte ein Jahr auf das Geld warten müssen.

Kernstück der von ÖVP und FPÖ geplanten Steuerreform wäre die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer ab 2021 gewesen sowie deutlich niedrigere Gewinnsteuern für Unternehmen ab 2022. Beides ist der durch den "Ibiza-Skandal" ausgelösten vorgezogenen Neuwahl zum Opfer gefallen. Beschlossen haben ÖVP und FPÖ – unterstützt durch die NEOS – nur den ersten Teil der Steuerreform, der vorwiegend Geringverdienern und Selbstständigen zu Gute kommen soll.

Letztere – also Bauern und Gewerbetreibende – zahlen ab 2020 einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag (6,8 statt 7,65 Prozent) und werden damit laut AK-Berechnungen um bis zu 600 Euro jährlich entlastet. Wobei hier gilt: wer mehr verdient, erhält auch eine höhere Entlastung.

Genau umgekehrt ist es bei Arbeitnehmern: Hier profitieren nur Geringverdiener (bis 21.500 Euro Jahreseinkommen) von der Entlastung und diese ist mit maximal 300 Euro jährlich gedeckelt. Geltend gemacht werden kann dieser "Sozialversicherungs-Bonus" außerdem erst im Nachhinein, also erstmals im Jahr 2021 für 2020.

Pensionisten erhalten maximal 200 Euro jährlich. Freie Dienstnehmer gehen gänzlich leer aus, wie die Arbeiterkammer kritisiert.

Steuererleichterungen bringt das neue Jahr für Kleinunternehmer: sie sind künftig erst ab 35.000 Euro umsatzsteuerpflichtig (bisher 30.000), und für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb wird eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen. Erhöht wird zudem die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro.

👪 Familienbonus wird erstmals rückerstattet

Nach dem Inkrafttreten des Familienbonus im Jahr 2019 als eine der teuersten Maßnahmen der türkis-blauen Regierung erhalten Bezieher 2020 erstmals Geld über die Steuererklärung zurück.

Den Familienbonus gibt es bereits seit Anfang 2019. Das Vorzeigeprojekt der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition ist ein Absetzbetrag von 1500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen. Wer wenig verdient, profitiert nicht voll von der Steuersenkung und erhält eine dementsprechend geringere Steuergutschrift – oder gar keine.

Für die Auszahlung des Familienbonus haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder sie beantragen ihn im Vorfeld, dann wird er bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Oder der Antrag erfolgt im Nachhinein über den Lohnsteuerausgleich. Wer diese Variante gewählt hat und den Bonus über die Steuererklärung geltend macht, bekommt das Geld vom 2019 eingeführten Bonus 2020 erstmals direkt auf das Konto rückerstattet.

In der tatsächlichen Gesetzgebung gibt es im kommenden Jahr keine großen Neuerungen für Familien. Einige Anpassungen werden aber trotzdem schlagend, etwa beim Kinderbetreuungsgeld. Hier tritt am 1. Jänner 2020 eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 6800 auf 7300 Euro sowie bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

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🚗 NoVA-Anpassung macht Autos teilweise teurer

Die Anpassung der Auto-Verbrauchswerte an den Realbetrieb und der damit einhergehenden höhere Schadstoffausstoß können den Autobesitz ab 1. Jänner 2020 teurer machen. Zwar wurde großteils eine aufkommensneutrale Lösung gefunden, einige Änderungen gibt es aber doch. Vor allem werden Autos mit hohem Treibstoffverbrauch teurer, sparsame Autos sollten günstiger werden.

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Auch hier soll der Abzugsbetrag (CO2-Ausstoß) jährlich um 3 g/km bzw. für die Motorleistung um 1 kW ab 2021 absinken.

Für beide Werte wird ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat festgelegt. Der Zuschlag für die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise entfällt künftig.

Ab Mitte Jänner soll es einen offiziellen NoVA-Rechner geben, der die neue Rechtslage abbildet. Einige Monate später soll dieser dann zum Vergleichen auch die alte Berechnung anbieten. Der Rechner soll vor allem Privatpersonen bei der zwingend erforderlichen Selbstberechnung der NoVA unterstützen. Mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) können für die Berechnung der NoVA notwendige Fahrzeugdaten aus der Zulassungsdatenbank des österreichischen Versicherungsverbands in den Rechner geladen werden, um die Selbstberechnung zu vereinfachen.

🚲 Steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter

Die von ÖVP und FPÖ beschlossene Steuerreform ermöglicht ab 1. Jänner steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter, kurz "Jobrad" genannt. Konkret können Firmen für ihre Belegschaft Fahrräder ankaufen, ohne dass bei privater Nutzung ein Sachbezug anfällt. Die Arbeitgeber können auch den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die 20-prozentige Mehrwertsteuer fällt beim Kauf weg.

In Deutschland und Großbritannien haben sich solche Jobrad-Modelle bereits etabliert. Der deutsche Marktführer jobrad.org bietet den Unternehmen dabei auch die Finanzierung, Versicherung und Wartung der Diensträder an. Laut jobrad.org haben sich alleine bei Bosch über 12.000 der 55.000 Beschäftigten im Raum Stuttgart für ein Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad entschieden.

Auch in Österreich waren Jobräder schon bisher möglich, allerdings mit gewissen Hürden. Als Vorreiter gilt das Land Vorarlberg sowie etliche Firmen im Ländle.

Die neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung in Österreich gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für solche mit Elektromotor. 

Abbildung von: 🚲 Steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter
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