🏢 Neue Struktur für die Finanzämter

Mit 1. Juli 2020 tritt die Reform der Finanzverwaltung in Kraft. Damit werden die 40 Finanzämter zu einem "Finanzamt Österreich" zusammengelegt, auch die neun Zollämter fusionieren. Nur von kurzer Dauer wird die Übersiedlung der Sozialversicherungsprüfer zur Finanz sein, die vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde: Sie tritt zwar mit 1. Jänner in Kraft, ist aber schon Ende Juni wieder Geschichte.

Derzeit sind rund 11.000 Personen in der Finanzverwaltung beschäftigt. Ihre Dienststellen werden nun neu organisiert. Allen voran werden die 40 Finanzämter zu einem "Finanzamt Österreich" zusammengeführt, auch die neun Zollämter fusionieren ("Zollamt Österreich"). Zusätzlich wird es ein Finanzamt für Großbetriebe und ein Amt für Betrugsbekämpfung geben.

Für die Steuerpflichtigen soll die Neuorganisation laut Finanzministerium raschere und auch einheitlichere Entscheidungen bringen. Außerdem soll ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk nicht mehr mit der Vergabe einer neuen Steuernummer verbunden sein.

Eine Ausdünnung der Finanzamtsstruktur ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers nicht geplant: "Es werden keine Standorte geschlossen." Im Gegenteil werde man Massenverfahren wie die Abwicklung der Familienbeihilfe und die Arbeitnehmerveranlagung ("Lohnsteuerausgleich") besser über die einzelnen Finanzämter verteilen, um eine gleichmäßigere Auslastung zu gewährleisten.

Beim eigentlich ebenfalls geplanten gemeinsamen Prüfdienst von Finanz und Sozialversicherung hat dem Finanzministerium der Verfassungsgerichtshof einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Übersiedlung der bisherigen Betriebsprüfer der Krankenkassen zur Finanz ist verfassungswidrig und muss daher bis 30. Juni wieder rückgängig gemacht werden.

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