🚲 Steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter

Die von ÖVP und FPÖ beschlossene Steuerreform ermöglicht ab 1. Jänner steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter, kurz "Jobrad" genannt. Konkret können Firmen für ihre Belegschaft Fahrräder ankaufen, ohne dass bei privater Nutzung ein Sachbezug anfällt. Die Arbeitgeber können auch den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die 20-prozentige Mehrwertsteuer fällt beim Kauf weg.

In Deutschland und Großbritannien haben sich solche Jobrad-Modelle bereits etabliert. Der deutsche Marktführer jobrad.org bietet den Unternehmen dabei auch die Finanzierung, Versicherung und Wartung der Diensträder an. Laut jobrad.org haben sich alleine bei Bosch über 12.000 der 55.000 Beschäftigten im Raum Stuttgart für ein Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad entschieden.

Auch in Österreich waren Jobräder schon bisher möglich, allerdings mit gewissen Hürden. Als Vorreiter gilt das Land Vorarlberg sowie etliche Firmen im Ländle.

Die neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung in Österreich gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für solche mit Elektromotor. 

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