👛 Neue Mindestsicherung nur in zwei Bundesländern

Die neue, einheitliche Sozialhilfe ist zwar von der alten türkis-blauen Bundesregierung beschlossen worden, der darin enthaltene Vorgabe, diese bis zum Ende des Jahres umzusetzen, haben aber bisher nur zwei Bundesländer Folge geleistet. Damit treten die neuen Bestimmungen mit 1. Jänner nur in Ober- und Niederösterreich in Kraft. In den sieben anderen Ländern gelten vorerst die alten, unterschiedlichen Regelungen weiter. 

Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings am 17. Dezember zwei Kernpunkte des türkis-blauen Sozialhilfegesetzes gekippt.

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