👵 Neue Hackler-Regelung und höhere Mindestpensionen

Für Pensionisten bringt das neue Jahr einige Änderungen, die sich positiv in der Geldbörse niederschlagen werden. So gibt es neben der jährlichen Pensionsanpassung, die für kleine Einkommen eine doppelte Inflationsabgeltung bringt, vor allem für Langzeitversicherte höhere Mindestpensionen. Die Hackler-Pension wird für Langzeitversicherte ohne Abschläge wieder eingeführt.

So kann man künftig mit 45 Versicherungsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 in Pension gehen, wobei Frauen bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Freilich gilt für sie vorerst ohnehin noch das Antrittsalter 60. Für Nacht/Schwerarbeiter wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. Nicht gültig ist diese Regelung für Beamte. Auch jene rund 49.000 Pensionisten, die seit der Abschaffung der alten Hacklerregelung 2014 in Rente gegangen sind, müssen die Abschläge weiter hinnehmen.

Die Mindestpensionen werden für Personen mit langen Versicherungszeiten außertourlich angehoben. Konkret wird festgelegt, dass man mit 40 Versicherungsjahren einen Bonus bekommt, der den Bezug auf 1315 Euro brutto erhöht, für Ehepaare sind 1782 Euro vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren werden zumindest 1080 Euro ausgeschüttet. Angerechnet werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten. Generell werden die Mindestpensionen um 3,6 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 33,59 Euro auf 966,65 Euro (wenn sie nicht zumindest 30 Versicherungsjahre aufweisen). Für Ehepaare gibt es künftig 1472 Euro Ausgleichszulage (bisher 1398,97 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 149,15 Euro.

Eine Verbesserung gibt es auch für Neu-Pensionisten. Die erste Pensionserhöhung wird nun bereits mit dem Jahresbeginn nach dem Pensionsantritt schlagend. Bisher gab es das erste Plus erst im übernächsten Jahr.

Auch die reguläre Pensionsanpassung begünstigt heuer wieder Bezieher niedrigerer Renten. Pensionen bis zur Steuergrenze von 1111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulage und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1112 Euro bis zu einer Pensionshöhe von 2500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber bekommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5370 Euro eine Erhöhung um 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um rund 14 Euro auf 460,66 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

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