💶 Die Auflösungsabgabe wird abgeschafft

Die Auflösungsabgabe, die Unternehmen seit 2013 bei der Beendigung von Dienstverhältnissen bezahlen müssen, wird per 1. Jänner 2020 abgeschafft.

Die Abgabe beträgt heuer 131 Euro und wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkasse abgeführt. Die Auflösungsabgabe ist eine Bundesabgabe zugunsten der Arbeitsmarktpolitik. Die Hälfte der Einnahmen fließt in die Arbeitsmarktrücklage und wird zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer verwendet. 2018 flossen aus der Auflösungsabgabe 78,9 Mio. Euro in die Arbeitslosenversicherung.