👪 Familienbonus wird erstmals rückerstattet

Nach dem Inkrafttreten des Familienbonus im Jahr 2019 als eine der teuersten Maßnahmen der türkis-blauen Regierung erhalten Bezieher 2020 erstmals Geld über die Steuererklärung zurück.

Den Familienbonus gibt es bereits seit Anfang 2019. Das Vorzeigeprojekt der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition ist ein Absetzbetrag von 1500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen. Wer wenig verdient, profitiert nicht voll von der Steuersenkung und erhält eine dementsprechend geringere Steuergutschrift – oder gar keine.

Für die Auszahlung des Familienbonus haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder sie beantragen ihn im Vorfeld, dann wird er bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Oder der Antrag erfolgt im Nachhinein über den Lohnsteuerausgleich. Wer diese Variante gewählt hat und den Bonus über die Steuererklärung geltend macht, bekommt das Geld vom 2019 eingeführten Bonus 2020 erstmals direkt auf das Konto rückerstattet.

In der tatsächlichen Gesetzgebung gibt es im kommenden Jahr keine großen Neuerungen für Familien. Einige Anpassungen werden aber trotzdem schlagend, etwa beim Kinderbetreuungsgeld. Hier tritt am 1. Jänner 2020 eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 6800 auf 7300 Euro sowie bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

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