☕ Geringe Umsatzsteuer in Hotels, Gastro und Kultur

Die in der Corona-Krise monatelang geschlossenen Hotels, Restaurants und Kulturbetriebe bringen viele Unternehmen in Bedrängnis. Ein von der Regierung vorübergehend auf 5 Prozent herabgesetzter Mehrwertsteuersatz soll die Einbußen etwas abfedern. Diese Maßnahme gilt nun bis Ende 2021.

◼️  Der niedrige Steuersatz gilt unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen. Er kommt nicht bei der gewerblichen Beherbergung zum Tragen, sondern auch bei Privatzimmervermietungen bzw. der Überlassung von Ferienwohnungen. Die Umsatzsteuer von 5 Prozent findet sowohl in Gasthäusern und Bars als auch in Schutzhütten Anwendung. Weiters sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen. Bars sondern etwa auch für Schutzhütten.   Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theater- und Musikveranstaltungen sowie Filmvorführungen und der Museenbetrieb sind ebenfalls inkludiert. Ferner gilt der ermäßigte Steuersatz für die Einfuhr von Kunstgegenständen wie Gemälden, Tapisserien oder Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst sowie von Fotografien.

◼️ Insgesamt sollen Kultur und Tourismus um rund 1,5 Mrd. Euro entlastet werden, um Insolvenzen zu vermeiden. Die bereits ermäßigte Umsatzsteuer auf touristische Übernachtungen war per 1. November 2018 unbefristet von 13 auf 10 Prozent zurückgenommen worden und heuer im Juli dann – temporär bis Ende 2021 – auf 5 Prozent nochmals weiter nach unten gesetzt.

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