💊 Erleichterungen für ÖGK-Versicherte, Kostenanpassungen

Auch im Bereich der Sozialversicherungen gibt es 2021 kleinere Änderungen.

◼️ Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden Wahlarztrezepte mit Kassenrezepten gleichgestellt. Harmonisierungen gibt es auch bei Heilbehelfen und Hilfsmittel. Standardhörgeräte werden österreichweit bewilligungsfrei, für Inkontinenzprodukte gibt es künftig eine Dauerverordnung, und auch die Leistungen bei der Orthopädietechnik werden österreichweit vereinheitlicht. Die Psychotherapie auf Kassenkosten wird ausgebaut.

◼️ Abgesehen von Corona wird Kranksein so wie jedes Jahr auch 2021 wieder teurer. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 40 Cent auf 12,70 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,50 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1000,48 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1578,36 Euro monatlich haben.

◼️ Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 180 Euro auf 5550 Euro erhöht wird. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2021 mindestens 37 Euro (bisher 35,80 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 111 Euro (bisher 107,40 Euro).