⌛ Covid-Ausnahmen verlängert

Eine Reihe von Ausnahmeregeln für die Corona-Krise wurde bis Ende März verlängert.

◼️ Allen voran die Abgabenstundungen für Unternehmen. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Wer als Sportler, Schiedsrichter oder Betreuer pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhält, kann diese weiterhin steuerfrei kassieren, auch wenn die Einsätze wegen Covid-19 nicht stattfinden. Und die Pendlerpauschale wird trotz Home Office oder Kurzarbeit ausgezahlt. All diese Ausnahmen laufen bis 31. März, sollten sie krisenbedingt nicht noch einmal verlängert werden.

◼️ Eine Corona-Sonderregelung gilt für die Absetzbarkeit von Spenden: Wer 2020 oder 2021 weniger verdient als 2019, aber trotzdem höhere Spendenbeträge absetzen möchte, kann dafür die höhere Grenze aus 2019 heranziehen.