🚌 Vergünstigungen für Öffis, Bahn und Rad

In unterschiedlichen Bereichen bringt das Jahr 2021 Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. von Bahn und Rad.

◼️ Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Tageskarten steuerfrei. Allerdings muss die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

◼️ Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, verliert nichts von seiner Pendlerpauschale.

◼️ Bei der Bahn wiederum wird von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern ab 1. Juli gänzlich steuerfrei.