🔑 Schließfächer werden Teil des Kontenregisters

◼️ Schließfächer werden in das Kontenregister aufgenommen. Das betrifft ab Jänner 2021 Depots und Safes in Banken und von in Summe rund 100 privaten Anbietern, nicht aber Safes von Hotels oder Gepäckverwahrungen auf Bahnhöfen. Auch der Kreis jener Stellen, die das 2016 installierte Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert: Künftig haben die Geldwäschemeldestelle und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) digitalen Zugriff auf die Daten. Es wird zudem die Amtshilfe in Steuersachen zwischen Bankenaufsehern (FMA) und Finanz erleichtert.

◼️ Ziel der neuen Regeln ist die Verfolgung krimineller Aktivitäten wie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten sollen erleichtert werden. Und es geht darum, Steuerbetrug hintanzuhalten, namentlich eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer.