👵 3,5 Prozent mehr für kleine Pensionen

Bezieher kleiner Pensionen bekommen im nächsten Jahr mehr als die doppelte Inflationsabgeltung.

◼️ Kleine Pensionen bis 1000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

◼️ Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 33,83 Euro auf 1000,48 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1578,36 Euro Ausgleichszulage (bisher 1472 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 154,137 Euro.

◼️ Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 15,20 Euro auf 475,86 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

◼️ Die Deckelung mit dem Fixbetrag von 35 Euro ab einer Pensionshöhe von 2333 Euro gilt auch für Luxus- oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen. Davon betroffen sind mehrere tausend Personen u.a. bei der Nationalbank, den ÖBB, in der E-Wirtschaft, in den Kammern und Sozialversicherungen sowie in ausgelagerten Gesellschaften der Länder.