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Jahresvorschau 2021

Das bringt 2021 in Österreich

Auch das kommende Jahr wird noch ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stehen. Bis die Impfung das Land in vollem Umfang erreicht, gibt es Einschränkungen, aber auch ein Reihe von Hilfsmaßnahmen. Doch das Leben geht weiter, und wie jedes Jahr kommt eine Menge Neuerungen auf die Menschen in Österreich zu, sei es bei der Arbeit, in der Pension, im Gesundheitsbereich, in der Schule, im Verkehr oder auch in der Politik.

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💶 Löhne und Gehälter steigen im Corona-Gleichklang

Bei den Gehältern und Löhnen ist 2021 ein Corona-Jahrgang. Denn in fast allen Branchen haben sich die Verhandler beeilt, schnelle Abschlüsse zu erzielen, weswegen sich die Steigerungen allesamt um die 1,5 Prozent einpendeln. Das entspricht auch der Inflationsrate im auslaufenden Jahr, für 2021 dürfte diese aber laut Prognosen bei 1,7 Prozent liegen.

◼️ Die 120.000 Arbeiterinnen und Arbeiter in der Handelsbranche - unter anderem Lagerarbeiter, Fahrer oder Möbelmonteure - erhalten ab 1. Jänner um 1,5 Prozent mehr Lohn. Dies entspricht der Inflationsrate im auslaufenden Jahr. Für die 415.000 Handelsangestellten und 18.000 Lehrlinge wurde das Gehaltsplus von 1,5 Prozent bereits am 21. Oktober vereinbart.

◼️ Die Coronakrise führte auch zu einem schnellen Abschluss für die für die 130.000 Beschäftigen in der Metalltechnischen Industrie. Die Ist- und KV-Löhne sowie -Gehälter steigen ab November um 1,45 Prozent.

◼️ Die Beamten bekommen 2021 um 1,45 Prozent mehr Gehalt. Von dieser ab Jänner geltenden Erhöhung profitieren insgesamt rund 226.000 Beschäftigte beim Bund (Beamte und Vertragsbedienstete) sowie indirekt auch rund 300.000 Mitarbeiter im Landes- und Gemeindedienst.

◼️ Eine Nulllohnrunde haben sich für kommendes Jahr zumindest die Spitzenpolitiker verordnet. Laut Nationalratsbeschluss vom Dezember wird das eigentlich vorgesehene Plus von 1,5 Prozent bis auf Ebene der Volksanwälte ausgesetzt. Um die Erhöhung fallen Bundespräsident, Bundeskanzler und der Rest der Regierung, die Nationalratspräsidenten, die Volksanwälte und die Klubobleute im Nationalrat um, nicht aber "normale" Abgeordnete. Nicht betroffen sind Landespolitiker.

Abbildung von: 💶 Löhne und Gehälter steigen im Corona-Gleichklang

👵 3,5 Prozent mehr für kleine Pensionen

Bezieher kleiner Pensionen bekommen im nächsten Jahr mehr als die doppelte Inflationsabgeltung.

◼️ Kleine Pensionen bis 1000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

◼️ Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 33,83 Euro auf 1000,48 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1578,36 Euro Ausgleichszulage (bisher 1472 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 154,137 Euro.

◼️ Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 15,20 Euro auf 475,86 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

◼️ Die Deckelung mit dem Fixbetrag von 35 Euro ab einer Pensionshöhe von 2333 Euro gilt auch für Luxus- oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen. Davon betroffen sind mehrere tausend Personen u.a. bei der Nationalbank, den ÖBB, in der E-Wirtschaft, in den Kammern und Sozialversicherungen sowie in ausgelagerten Gesellschaften der Länder.

👛 Mindestsicherung steigt um 3,5 Prozent

◼️ Das Jahr 2021 bringt eine Erhöhung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe um 3,5 Prozent. Die Sozialleistung steigt von 917,35 Euro auf 949,46 Euro. Darüber hinaus gibt es wegen der Corona-Pandemie weitere Hilfen: Für jedes Kind, dass in einem Mindestsicherungs-Haushalt lebt, ist eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind vorgesehen. Außerdem sind Einmalzahlungen von bis zu 100 Euro pro Mindestsicherungs-Haushalt als Energiekostenzuschuss geplant.

◼️ Beide Leistungen werden auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung nicht angerechnet und können daher zusätzlich in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen über die Sozialhilfe sowie Kontakt-Informationen finden Sie HIER.

👨‍👩‍👦‍👦 Weitere 50 Millionen Euro für Familienhärtefonds

Die Corona-Pandemie ist auch im neuen Jahr bestimmend für die Familienpolitik. So werden etwa weitere 50 Mio. Euro im Familienhärtefonds zur Verfügung stehen. Die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgt coronabedingt anhand des Steuerbescheids 2019 oder 2020. Neu ist auch der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit.

◼️ Der Familienhärtefonds wurde für 2021 um 50 Mio. Euro aufdotiert, um Familien, die von der Krise besonders betroffen sind, zu unterstützen. Der Fonds wurde zu Beginn der Pandemie in Österreich eingerichtet für Menschen, die wegen der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben bzw. zur Kurzarbeit angemeldet wurden.

◼️ Neuerungen gibt es 2021 auch beim Kinderbetreuungsgeld. Für die Berechnung der einkommensabhängigen Variante können ausnahmsweise die Einkünfte des Jahres 2019 herangezogen werden, sofern sich dadurch ein höherer Tagsatz ergibt. Anderenfalls wird das Kinderbetreuungsgeld anhand des Steuerbescheides 2020 berechnet, je nachdem wie es für die Familie besser ausfällt. Dies passiert automatisch.

◼️ Für das kommende Jahr wurde auch der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit etabliert. Arbeitnehmer, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, weil Schule oder Kindergarten coronabedingt geschlossen sind, sollen sich bis zu vier Wochen frei nehmen können. Dem Arbeitgeber werden die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt. Das gilt auch, wenn das Kind in Quarantäne ist. Diese Regelung ist bis zum Ende des Schuljahres befristet. Kritisiert wurde im Vorfeld, dass es keinen Anlass für Sonderbetreuung gibt, wenn es – wie im letzten Lockdown – zwar keinen Vor-Ort-Unterricht, aber Betreuung an den Schulen und Kindergärten gibt. Dienstgeber bekommen aber auch eine 100 Prozent Entgeltrefundierug, wenn sie sich in so einem Fall mit den Arbeitnehmern auf eine Freistellung verständigen.

🛏️ Pflegegeld wird um 1,5 Prozent erhöht

Das Pflegegeld wird im kommenden Jahr 2021 routinegemäß angehoben – und zwar um 1,5 Prozent.

◼️ Diese Erhöhung bedeutet etwa für die Pflegegeldbezieher in Stufe eins künftig ein monatliches Pflegegeld von 162,5 Euro (statt bisher 160,10 Euro). In Stufe sieben gibt es künftig 1745,10 Euro (statt 1719,30). In Stufe zwei werden künftig 299,60 Euro ausbezahlt (bisher 295,20), in Stufe drei 466,80 Euro (bisher 459,90). In der vierten Stufe gibt es 700,10 Euro (689,80), in der fünften 951,00 Euro (936,90) und in der sechsten 1327,90 Euro (1308,30).

◼️ Seit 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jährlich angehoben, davor gab es nur (selten) sporadisch Erhöhungen. Die jährliche Steigerung orientiert sich am Pensions-Anpassungsfaktor. Derzeit beziehen rund 470.000 Menschen die Geldleistung.

Abbildung von: 🛏️ Pflegegeld wird um 1,5 Prozent erhöht

👮‍♀️ Verbesserungen für Beamten-Familien

Verbesserungen bringt das neue Jahr für Beamten-Familien. So wird die Dauer des Frühkarenzurlaubs ("Babymonat") von 28 auf bis zu 31 Tage erhöht. Darüber hinaus gibt es nun für die Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig von dessen Alter eine zweite Woche Pflegefreistellung. Mehr Geld gibt es im Mutterschutz.

◼️ Die Gehaltserhöhung für alle öffentlich Bediensteten macht mit 1. Jänner 1,45 Prozent aus. Damit wird im Gleichklang mit anderen großen Berufsgruppen wie den Metallern oder Handelsangestellten die Inflation abgegolten. Diese Gehaltserhöhung bekommen die rund 226.000 Beschäftigte beim Bund (Beamte und Vertragsbedienstete), die meisten Bundesländer haben bereits angekündigt, diesen Abschluss wie meist üblich auch für die insgesamt rund 300.000 Mitarbeiter im Landes- und Gemeindedienst zu übernehmen.

◼️ Der von 28 auf 31 Tage ausgedehnte "Babymonat" ist nicht nur dem "Papamonat" in der Privatwirtschaft angeglichen. Die Regelung im öffentlichen Dienst ist auch flexibler, da kein gesamter Monat genommen werden muss. Die Frist für die Meldung ist mit einer Woche deutlich kürzer als in der Privatwirtschaft, wo man den "Papamonat" drei Monate davor melden muss.

◼️ Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für werdende Mütter. Beamtinnen bekommen bisher während des Mutterschutzes zwar die Grundbezüge und Zulagen weiter bezahlt. Neu ist nun aber, dass sie auch die sogenannten Nebengebühren weiter erhalten. Darunter ist all jenes zu verstehen, was "über den Normalbetrieb hinaus" geleistet wird, also etwa Überstundenvergütungen, Bereitschaftsdienstentschädigungen, Journaldienstgebühren, Erschwerniszulagen - und im Exekutivbereich auch eine pauschal berechnete "Vergütung für besondere Gefährdung". Deshalb werden auch vor allem Polizistinnen von der Neuregelung profitieren. Für Vertragsbedienstete im Mutterschutz, die so wie in der Privatwirtschaft Wochengeld bekommen, wird die Differenz zum Bezug, den sie als Beamtin erhalten würden, ausgeglichen.

◼️ Telearbeit wird im öffentlichen Dienst flexibler. Bisher war Telearbeit anlassbezogen nur punktuell, d.h. tageweise möglich. Aufgrund der Corona-Krise ist Telearbeit "anlassbezogen" nun auch für einen längeren Zeitraum hinweg möglich.

◼️ Wieder einmal neue Bestimmungen gibt es auch für die Anrechnung von Vordienstzeiten, die für die Gehaltseinstufung maßgeblich sind. In Anlehnung an ein EuGH-Urteil wird zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden, wobei in Bezug auf nützliche Berufserfahrungen die erst vor Kurzem abgeschaffte Anrechnungs-Höchstgrenze von zehn Jahren wieder eingeführt wird. Gleichwertige Berufstätigkeiten werden weiterhin zur Gänze angerechnet, dabei müssen die Aufgaben im Rahmen der Vortätigkeit zu mindestens 75 Prozent der Arbeitsplatzbeschreibung des neuen Jobs entsprechen.

◼️ Richterinnen und Richter bekommen ab. 1. Jänner die Möglichkeit, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr herabsetzen zu lassen, und zwar um 25 Prozent nach Vollendung des 55. Lebensjahres sowie um 25 bzw. 50 Prozent nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Damit will man vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bzw. Burn-out vorbeugen.

💼 Über 400 Millionen Euro für Corona-Joboffensive

Die mit 700 Mio. Euro dotierte Corona-Joboffensive der Regierung bringt Aus- und Weiterbildungen für über 100.000 Arbeitslose und ist im Herbst 2020 gestartet.

◼️ Etwas weniger als zwei Drittel der Mittel, nämlich 426 Mio. Euro, sind für 2021 vorgesehen. Die Maßnahme soll Menschen ohne Job für den erwarteten Konjunkturaufschwung im kommenden Jahr und 2022 qualifizieren. Im Winter 2020/21 werden noch über 500.000 Arbeitslose erwartet.

◼️ Organisiert wird die Joboffensive vom Arbeitsmarktservice (AMS). Arbeitslose können sich beim AMS für länger dauernde Qualifizierungen und Umschulungen melden. Die Arbeitsmarktservice-Stellen in den Bundesländern haben den regionalen Arbeitskräftebedarf bei Unternehmen erhoben, damit Schulungen in nachgefragten Bereichen angeboten werden.

◼️ Trotz erwarteten Wirtschaftsaufschwungs im nächsten Jahr werden nicht alle Unternehmen ihre Belegschaft komplett auslasten können. Die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft noch bis Ende März 2021. Im kommenden Februar wollen Regierung und Sozialpartner über die Zukunft der Kurzarbeit beraten. Bestimmte Branchen, etwa die Stadthotellerie und die Fluglinien, werden auch das ganze Jahr 2021 noch von Corona-Krise betroffen sein und weitere staatliche Unterstützung für ihre Beschäftigten fordern.

☕ Geringe Umsatzsteuer in Hotels, Gastro und Kultur

Die in der Corona-Krise monatelang geschlossenen Hotels, Restaurants und Kulturbetriebe bringen viele Unternehmen in Bedrängnis. Ein von der Regierung vorübergehend auf 5 Prozent herabgesetzter Mehrwertsteuersatz soll die Einbußen etwas abfedern. Diese Maßnahme gilt nun bis Ende 2021.

◼️  Der niedrige Steuersatz gilt unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen. Er kommt nicht bei der gewerblichen Beherbergung zum Tragen, sondern auch bei Privatzimmervermietungen bzw. der Überlassung von Ferienwohnungen. Die Umsatzsteuer von 5 Prozent findet sowohl in Gasthäusern und Bars als auch in Schutzhütten Anwendung. Weiters sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen. Bars sondern etwa auch für Schutzhütten.   Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theater- und Musikveranstaltungen sowie Filmvorführungen und der Museenbetrieb sind ebenfalls inkludiert. Ferner gilt der ermäßigte Steuersatz für die Einfuhr von Kunstgegenständen wie Gemälden, Tapisserien oder Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst sowie von Fotografien.

◼️ Insgesamt sollen Kultur und Tourismus um rund 1,5 Mrd. Euro entlastet werden, um Insolvenzen zu vermeiden. Die bereits ermäßigte Umsatzsteuer auf touristische Übernachtungen war per 1. November 2018 unbefristet von 13 auf 10 Prozent zurückgenommen worden und heuer im Juli dann – temporär bis Ende 2021 – auf 5 Prozent nochmals weiter nach unten gesetzt.

Abbildung von: ☕ Geringe Umsatzsteuer in Hotels, Gastro und Kultur

🩸 Halbierte "Tamponsteuer", Reparaturen begünstigt

Die erste Stufe der Steuerreform, den niedrigeren Eingangssteuersatz, haben ÖVP und Grüne mit Anfang 2020 in Kraft gesetzt. Zum Jahresbeginn treten nun einige kleinere Änderungen in Kraft.

◼️ Allen voran die halbierte Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte wie Tampons, Binden und Slipeinlagen. Die Senkung der sogenannten "Tamponsteuer" hatten ÖVP und Grüne im Regierungsprogramm vereinbart und im Dezember im Nationalrat beschlossen. Vorreiter war hier Australien, wo die Steuer auf Binden, Tampons und Co. 2018 gänzlich abgeschafft wurde.

◼️ Auch für bestimmte Reparaturdienstleistungen wird künftig nur noch die ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 Prozent fällig. Davon profitiert, wer Fahrräder, Schule und Kleidung instandsetzen lässt. Vorausgesetzt, Handel und Reparaturbetriebe geben die Steuersenkung weiter.

◼️ Für die Betroffenen keine wirkliche Neuerung, aber formal ebenfalls ab Jahresanfang in Kraft: der auf 55 Prozent erhöhte Spitzensteuersatz wird verlängert. Eigentlich wäre die Sondersteuer auf Einkommensteile über einer Million Euro mit Ende 2020 ausgelaufen. Nun wird sie aber bis 2025 fortgeschrieben.

◼️ Bereits im laufenden Jahr umgesetzt wurde die Senkung des Eingangssteuersatzes: Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro werden statt mit 25 nun mit 20 Prozent besteuert. Wer wegen seines geringen Einkommens nicht von dieser Steuersenkung profitiert, kann unter bestimmten Umständen mit einer höheren Negativsteuer rechnen. Diese kann 2021 beantragt werden und beträgt maximal 400 (statt bisher 300) Euro pro Jahr. Bis zu 100 Euro mehr gibt es für Geringverdiener mit Anspruch auf Pendlerpauschale.

Abbildung von: 🩸 Halbierte "Tamponsteuer", Reparaturen begünstigt

⌛ Covid-Ausnahmen verlängert

Eine Reihe von Ausnahmeregeln für die Corona-Krise wurde bis Ende März verlängert.

◼️ Allen voran die Abgabenstundungen für Unternehmen. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Wer als Sportler, Schiedsrichter oder Betreuer pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhält, kann diese weiterhin steuerfrei kassieren, auch wenn die Einsätze wegen Covid-19 nicht stattfinden. Und die Pendlerpauschale wird trotz Home Office oder Kurzarbeit ausgezahlt. All diese Ausnahmen laufen bis 31. März, sollten sie krisenbedingt nicht noch einmal verlängert werden.

◼️ Eine Corona-Sonderregelung gilt für die Absetzbarkeit von Spenden: Wer 2020 oder 2021 weniger verdient als 2019, aber trotzdem höhere Spendenbeträge absetzen möchte, kann dafür die höhere Grenze aus 2019 heranziehen.

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